Erbrecht
Erben und Vererben.
Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Erbrechts sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Folgende nicht abschließende Tätigkeiten erbringen wir für Sie:
*
Entwurf von Testamenten und Erbverträgen
*
Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten
*
Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Erben
*
Vertretung des Erben hinsichtlich der Ansprüche Pflichtteilsberechtigter
*
Erbauseinandersetzungen
*
u.a.