Guter Rat ist nicht kostenlos…

aber auch nicht unbezahlbar. Die Honorare des Rechtsanwalts richten sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wir teilen Ihnen bereits zu Beginn des Mandats offen und transparent überschlägig die zu erwartenden Kosten mit, damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Zudem sprechen wir jeden weiteren kostenauslösenden Schritt zuvor mit Ihnen ab. In vielen Fällen besteht eine Rechtsschutzversicherung, die für die anfallenden Kosten eintrittspflichtig ist. Wir übernehmen gerne für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Auch ist oftmals die Gegenseite verpflichtet, die bei Ihnen angefallenen Anwaltskosten zu erstatten.

Die Kostenfrage klären wir mit Ihnen bereits zu Beginn des Mandats bzw. der Beratung.

Erstberatung für Verbraucher

226,10 €

Die Kosten für die Erstberatung eines Verbrauchers betragen maximal 190,00 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer, somit 226,10 € brutto.

Beauftragung mit einem Mandat

ab 90,96 €

Die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts berechnen sich nach dem RVG und sind vom Gegenstandswert abhängig. Die oben genannten Kosten beziehen sich auf einen Gegenstandswert von bis zu 500,00 € bei einer Geschäftsgebühr von 1,3. Die Anwaltskosten steigen entsprechend mit dem Ansteigen des Gegenstandswertes.

Vertragserstellung

ab 500 €

Für die Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag, etc.) und Verfügungen zu Lebzeiten (Übergabevertrag für Immobilien, etc.) vereinbaren wir mit Ihnen je nach zu erwartendem Aufwand ein faires Pauschalhonorar.